Pflegeausbildung

Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)

Die Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) befähigt zur Pflege von Menschen in allen Altersstufen in den allgemeinen und speziellen Versorgungsbereichen. Der Kompetenzerwerb berücksichtigt auch die besonderen Anforderungen an die Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie alten Menschen in den unterschiedlichen Versorgungssituationen sowie besondere fachliche Entwicklungen in den Versorgungsbereichen der Pflege.

Während der Ausbildung werden fachliche, personale, methodische, soziale, interkulturelle und kommunikative Kompetenzen erworben. Eine Vertiefung in die pädiatrische Richtung ist möglich.

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Voraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung
  • Erwünschtes Alter bei Ausbildungsbeginn: 17 Jahre
  • Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

    a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

    b. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer

    c. einer bis zum 31.12.2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

    d. einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 04. Juni 1985 erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,

oder

  •  der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Ausbildungsdauer:

3 Jahre 

Ausbildungsbeginn:

zum 1. Oktober und 1. April

Der theoretische und praktische Unterricht hat einen Umfang von 2.100 Stunden und erfolgt in festgelegten Theorieblöcken. Die Unterrichtszeiten sind von 08:00 - 15:30 Uhr bzw. 17:15 Uhr.

Der Unterricht ist in folgende Kompetenzbereiche eingeteilt:

  1. Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegsituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von 2.500 Stunden.

Die Einsätze finden in der Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Akut- und Langzeitpflege, der Psychiatrie und in der Pädiatrie statt.

Verteilung der Einsätze

  • Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Pflichteinsatz ambulante Pflege
  • Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
  • Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
  • Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
  • Weitere Einsatzmöglichkeiten wie Hospiz, Arztpraxen, etc.)

Diese verteilen sich auf die Stationen im Klinikum Esslingen, wie:

  • Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
  • Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Gefäß- und Thoraxchirurgie
  • Innere Medizin – Fachbereich Gastroenterologie
  • Innere Medizin – Fachbereich Kardiologie
  • Kinderheilkunde (Pädiatrie)
  • Neurologie und klinische Neurophysiologie
  • Psychosomatik und psychotherapeutische Medizin
  • Unfallchirurgie und Orthopädie

sowie auf unsere externen Kooperationspartner, wie

  • Gesundheitsamt
  • Krankenkasse
  • Pflegeheime
  • Psychiatrie
  • Sozialstationen
  • Urologie
  • Hospiz 

Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt, die den Ausbildungsstand ermittelt.Zum Ende der Ausbildung findet eine staatliche Prüfung statt. Diese umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Ausbildungstarif des TVAöD Pflege, dem „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege“.

Nach der Ausbildung zur / zum Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) stehen verschiedene Arbeitsfelder und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen.